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Nationale Frist · E-Rechnung

Erfüllen Sie die Anforderungen
der E-Rechnung?

Tage — Frist: 1. Januar 2027

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes in Deutschland ansässige Unternehmen bereits in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen. Die Verpflichtung zur Ausstellung gilt ab dem 1. Januar 2027 ab einem Umsatz von 800.000 € und ab 2028 für alle Unternehmen.

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Was sich genau ändert

Der deutsche Zeitplan ist durch das Wachstumschancengesetz festgelegt. Der Empfang ist bereits verpflichtend; die Ausstellung erfolgt stufenweise je nach Umsatz.

1. Januar 2025

Empfang – bereits in Kraft

Alle deutschen Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen. Diese Verpflichtung gilt bereits seit über einem Jahr: Ihre Lieferanten können bereits auf PDF verzichten.

1. Januar 2027

Ausstellung – ab 800.000 €

Unternehmen, deren Vorjahresumsatz 800.000 € übersteigt, müssen ihre B2B-Rechnungen im strukturierten Format ausstellen.

1. Januar 2028

Ausstellung – alle Unternehmen

Alle deutschen Unternehmen stellen Rechnungen im strukturierten Format aus: Die Übergangsregelungen laufen aus. Einfache PDF-Dateien und Papierrechnungen gelten nicht mehr als Rechnung für den Vorsteuerabzug.

Deutschland schreibt kein zentrales öffentliches Portal vor: Die Übermittlung erfolgt per E-Mail, EDI, Peppol oder direkt aus dem ERP-System. Zulässige Formate sind XRechnung, ZUGFeRD 2.1 und höher, Peppol BIS 3.0 sowie jedes EDI, das der Norm EN 16931 entspricht.
Quellen: Wachstumschancengesetz (Bundesrat, 22. März 2024) · Europäische Kommission · Konformitätsleitfäden 2026. Stand: 17. August 2026 – nationale Zeitpläne können sich ändern, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Steuerbehörde.

Sind Sie betroffen?

Ja, wenn auch nur eines dieser Kriterien auf Sie zutrifft. Im Februar 2026 kannten 42 % der Führungskräfte noch keine Plattform, und nur 35 % hatten sich für eine entschieden (OpinionWay-Barometer für den Nationalrat der Wirtschaftsprüferkammer).

  • Sie sind in Deutschland ansässig und stellen Rechnungen im B2B-Bereich aus
  • Ihr Umsatz übersteigt 800.000 € (Frist 2027)
  • Sie erhalten bereits seit 2025 strukturierte Rechnungen
  • Sie arbeiten mit öffentlichen Auftraggebern zusammen (XRechnung)

Rüsten Sie sich einmal aus, nicht zweimal

FORXELL ist bereits im Produktivbetrieb an eine zugelassene Plattform für die elektronische Rechnungsstellung (Super PDP) angebunden. Empfang 2026, Versand 2027: Ein und dasselbe Tool deckt beide Fristen ab – und den gesamten Rest Ihrer Verwaltung.

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Factur-X-konforme Rechnungen und Angebote, Kasse, Lager, Lieferungen, Kundendienst, CRM: ein einziges Tool, nicht fünf Abonnements, die miteinander verknüpft werden müssen.

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Ab 49 €/Monat zzgl. MwSt., ohne Vertragsbindung. Der Preis verdoppelt sich nicht bei der zweiten Abrechnung: Die elektronische Rechnungsstellung ist inbegriffen.

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Fragen, die uns gestellt werden

Werden meine Rechnungen in Papierform oder als PDF ab dem 1. September 2026 rechtswidrig?

Nein. Ab dem 1. September 2026 gilt für alle Unternehmen die Verpflichtung, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Die Verpflichtung zur Ausstellung in elektronischer Form gilt ab 2026 für Großunternehmen und mittelständische Unternehmen sowie ab Kleinstunternehmen spätestens am 1. September 2027. Eine einmalige Umstellung für beide Fristen erspart es, das Ganze in einem Jahr noch einmal durchziehen zu müssen.

Ich bin Kleinstunternehmer – betrifft mich das wirklich?

Ja. Auch wenn Sie von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen Sie ab September 2026 elektronische Rechnungen empfangen können und müssen für Ihre französischen Geschäftskunden spätestens im September 2027 Rechnungen in elektronischer Form ausstellen.

Ist FORXELL eine „zugelassene Plattform“?

Nein, und das ist bewusst so gewählt: FORXELL ist Ihre Verwaltungssoftware, die im Produktivbetrieb mit einer zugelassenen Plattform für die elektronische Rechnungsübermittlung (Super PDP, bei der Steuerbehörde registriert) verbunden ist. Sie arbeiten in FORXELL – Angebote, Rechnungen, Kasse, Lager – und die vorschriftsmäßige Übermittlung erfolgt über die zugelassene Plattform, ohne dass Sie etwas tun müssen.

Was riskiere ich, wenn ich nichts unternehme?

Das Gesetz sieht 15 € pro nicht konformer Rechnung vor, begrenzt auf 15.000 € pro Jahr. Das konkrete Risiko ist vor allem operativer Natur: Lieferanten, die Ihnen ihre Rechnungen nicht mehr übermitteln können, Großkunden, die das elektronische Format verlangen, und eine dringende Anpassung an die Vorschriften zum ungünstigsten Zeitpunkt.

Wie lange dauert es, bis man mit FORXELL startklar ist?

Die kostenlose Testphase dauert 14 Tage, ganz ohne Kreditkarte. Die meisten Kleinstunternehmen richten ihr Konto ein, importieren ihre Kunden und stellen noch am selben Tag ihre erste vorschriftsmäßige Rechnung aus. Die Anbindung an die zugelassene Plattform ist inklusive – es muss nichts weiter installiert werden.

Möchten Sie lieber erst einmal darüber sprechen?

Hinterlassen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse: Wir senden Ihnen eine Übersicht über die Fristen und gehen auf Ihre konkrete Situation ein. Ganz unverbindlich und ohne dass Sie ein Konto erstellen müssen.

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Erstellen Sie noch heute Ihr Konto: Sie sind bereit für den Empfang 2026 und die Ausstrahlung 2027 – ohne weitere Umrüstung.

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