Ab dem 1. September 2026 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Sind Sie davon betroffen? Zu welchen Terminen? Was ist konkret zu tun? Die Antwort in 6 Minuten.
Alles über die Reform – präsentiert von ForXell, mit Demonstration eines durchgängig konformen Arbeitsablaufs. Untertitel in 17 Sprachen verfügbar (Player-Menü).
Der offizielle Zeitplan
Verpflichtung, elektronische Rechnungen empfangen zu können – einschließlich Kleinstunternehmen, Kleinstbetriebe und Selbstständige.
Verpflichtung, ihre Rechnungen bereits ab diesem ersten Stichtag in elektronischer Form auszustellen.
Die Ausstellungspflicht erstreckt sich auf alle anderen Unternehmen, einschließlich der elektronischen Meldung von Transaktionen.
Konkret
Eine elektronische Rechnung ist kein per E-Mail versendetes PDF: Es handelt sich um eine strukturierte Datei (Factur-X, UBL oder CII – Norm EN 16931), die über eine zugelassene Plattform für die elektronische Rechnungsstellung übermittelt wird. Das bedeutet für Sie Folgendes.
Warten Sie nicht bis zur letzten Minute
Ein paar Wochen reichen aus, wenn man frühzeitig damit beginnt – und Sie vermeiden Rechnungsrückweisungen und Zahlungsverzögerungen.
Welches Rechnungsstellungstool nutzen Sie derzeit, wie viele Rechnungen fallen monatlich an, wer bearbeitet sie?
Native Factur-X-Formate, Übermittlung über eine konfigurierbare, zugelassene Plattform. Und wenn Sie einen Steuerberater haben, sprechen Sie mit ihm darüber.
Beginnen Sie mit dem Empfang und gehen Sie dann zur Ausstellung über – ohne Eile, aber rechtzeitig vor Fälligkeit.
Sind Sie Steuerberater? In einem speziell für Kanzleien konzipierten Webinar wird die Vorgehensweise zur Umstellung Ihres gesamten Kundenstamms detailliert erläutert.
Zum Webinar →Häufig gestellte Fragen
ForXell stellt Rechnungen im nativen Factur-X-Format aus, empfängt Ihre Lieferantenrechnungen und lässt sich auf der zugelassenen Plattform Ihrer Wahl einrichten. Testen Sie es unter realen Bedingungen.
14 Tage kostenlos · Ohne Kreditkarte · Ohne Verpflichtung