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Export in FEC, DATEV und Steuerunterlagen
Dieser Bildschirm erstellt die von den Behörden oder Ihrem Steuerberater geforderten Dateien: die FEC (Buchungsdatei, obligatorisch im Falle einer Steuerprüfung), den DATEV-Export für deutsche Unternehmen, die Zusammenfassende Meldung (ZM) für innergemeinschaftliche Lieferungen, einen BWA-Export zur Betriebswirtschaftsanalyse sowie die standardisierte Steuerunterlage (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Formulare 2050 bis 2053).
What it is for
Bestimmte Buchhaltungsunterlagen unterliegen einem genau festgelegten Format und Verwendungszweck. Das FEC (Artikel L.47 A des Steuerverfahrensgesetzes) ist eine standardisierte Flatfile aller Ihrer Buchungen, die auf Anfrage bei einer Steuerprüfung vorzulegen oder Ihrem Steuerberater zu übergeben ist; Sie wählen das Geschäftsjahr aus, und die Datei wird auf Anfrage aus den verbuchten Buchungen generiert. Für in Deutschland ansässige Unternehmen steht ein DATEV-Export „Buchungsstapel“ zur Verfügung, der beim Steuerberater importiert werden kann, wobei zuvor die Buchungen ohne Gegenkonto überprüft und vervollständigt werden müssen. Die „Zusammenfassende Meldung“ fasst Ihre innergemeinschaftlichen Warenlieferungen nach Kunden zusammen und überprüft dabei auf fehlende innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern; es handelt sich um einen informativen Export, die offizielle elektronische Übermittlung müssen Sie weiterhin selbst vornehmen. Die Steuerunterlagen fassen Ihre Konten nach CERFA-Rubriken (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) zusammen, um der von der Steuerbehörde erwarteten Darstellung zu entsprechen; die Zuordnung von Konten zu Rubriken muss noch von Ihrem Steuerberater validiert werden, worauf ein dauerhaft angezeigter Warnhinweis hinweist.
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